Layout-Image

Dresden

Unser Dresdner Büro befindet sich im Stadtteil Dresden-Tolkewitz:

Wehlener Str. 46
01279 Dresden

Tel.: 0351 25507-0
Fax: 0351 25507-17
E-Mail: info@elb-immo.de

Sprechzeiten:
Montag - Donnerstag    9:00 Uhr - 12:00 Uhr sowie 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Freitag                   9:00 - 12:00 Uhr

Bei der technischen Betreuung von Grundstücken arbeiten wir mit erfahrenen und verlässlichen Partnern aus der Region zusammen. In Dresden erfolgt die komplette Buchhaltung für alle Objekte. Unsere langjährig im Unternehmen tätigen Mitarbeiter haben viel Erfahrung in der Betreuung von Wohnhäusern und Gewerbeeinheiten.

Wehlener Str. 46, Dresden

Geschäftsführer

Dr. Sebastian Schöbel

Immobilienfachwirt (IHK)

Prokurist ELB

Oliver Köhler

Immobilienfachwirt (IHK) 

Tel. 0351 25507–0
E-Mail schreiben

Aktuelles

Landesbestenehrung - ELB gratuliert!

Josefina Hoffmann ist Sachsens beste Immobilienkauffrau
Wir gratulieren Frau Josefina Hoffmann ganz herzlich zu Ihrer herausragenden Leistung als Sachsens beste Immobilienkauffrau-Absolventin 2023. Frau Hoffmann wurde am 14.11.2023 in Leipzig von Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) sowie von Kristian Kirpal, dem Präsidenten der IHK Leipzig, geehrt.
Sie begann Ihre Ausbildung bei ELB in Leipzig 2020 und beendete sie erfolgreich Sommer diesen Jahres. Mittlerweile arbeitet Frau Hoffmann in unserem Leipziger Büro erfolgreich als WEG-Objektbetreuerin und Maklerin für Verkauf und Vermietung.
Wir sind stolz auf die erbrachten ausgezeichneten Leistungen und wünschen ihr für Ihre erfolgreiche Zukunft bei ELB alles Gute.

weiterlesen »

Rauchwarnmelderpflicht in Sachsen

Im Bundesland Sachsen sind die Maßnahmen zur Installation von Rauchwarnmeldern in bestehenden Gebäuden bis zum 31.12.2023 umzusetzen. In der DIN 14676 ist festgelegt, dass alle Schlaf-/Kinderzimmer sowie sämtliche Flucht-und Rettungswege (aus Schlafräumen) mit mindestens einem Rauchwarnmelder auszustatten sind.
Wir weisen darauf hin, dass nach den gesetzlichen Regelungen der Einbau von Rauchwarnmeldern eine Pflicht der Gemeinschaft und im Rahmen dessen der gesetzlichen Anordnung nachzukommen ist.
Entsprechende Beschlussanträge werden für alle Gemeinschaften, die noch nicht mit Rauchwarnmeldern entsprechender Anzahl ausgerüstet sind, in den diesjährigen ordentlichen Eigentümerversammlungen zur Abstimmung gebracht.
Bei den von uns verwalteten Mietshäusern stimmen wir die Beauftragung des Einbaus und der Wartung der Geräte mit den jeweiligen Eigentümern ab.

weiterlesen »

 

Verband der Immobilienverwalter Mitteldeutschland e.V.